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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.    Anmeldung
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Die Anmeldung zu einem Theoriekurs, einer Praxisausbildung oder einem Törn erfolgt ausschließlich schriftlich. Sie wird mit dem Eingang des unterzeichneten Formulars und der Anzahlung verbindlich. Die Bestätigung des Eingangs erfolgt durch die Yachtschule Rolo Wild. Durch die Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.

 

2.    Reservieren
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Nach Ausstellung einer Anmeldung wird der reservierte Platz für 7 Tage freigehalten.


3.    Mindestteilnehmerzahl
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Falls die Mindestteilnehmerzahl von vier Personen für einen Theoriekurs, eine Praxisausbildung oder einen Törn nicht erreicht wird, behält sich die Yachtschule Rolo Wild das Recht vor, den betreffenden Kurs oder Törn abzusagen. In solchen Fällen werden die Teilnehmer mindestens eine Woche im Voraus benachrichtigt.


4.    Prüfungen

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Alle Prüfungen werden von der Yachtschule Rolo Wild oder ihren Beauftragten bei den entsprechenden Prüfungskommissionen angemeldet und eigenverantwortlich durchgeführt. Für abgesagte oder vom Prüfungsausschuss verschobene Prüfungen übernimmt die Yachtschule Rolo Wild keine Haftung. Es besteht keine Möglichkeit einer Preisminderung für den Kurs oder Törn in solchen Fällen.


5.    Rücktritte von Prüfungen

 

Es besteht die Möglichkeit, von Prüfungen zurückzutreten. In einem solchen Fall wird der Kandidat als abwesend betrachtet und die Prüfungsgebühren verfallen."


6.    Persönliche Fitness

 

Die Teilnehmer von Törns und Praxisausbildungen bestätigen, dass sie in der Lage sind, mindestens 30 Minuten ununterbrochen im offenen Wasser zu schwimmen, und dass sie nicht an übertragbaren Krankheiten leiden.


7.    Weisungsbefugnis
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Die Ausbilder und Skipper haben in sämtlichen Aspekten der Ausbildung, insbesondere in seemännischen und navigatorischen Angelegenheiten, das Recht, den Anweisungen der Kursteilnehmer und Teilnehmer an Bord zu folgen. Nichtbefolgung dieser Anweisungen kann zur Disqualifikation vom Kurs oder Törn führen.


8.    Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

8.1 ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR THEORIEKURSE UND BINNENPRAXISKURSEN

8.1.1.    Gebühren


Praxis- und Theoriekursgebühren werden mit der Anmeldung fällig und sind spätestens am ersten Kurstag zu begleichen.


8.1.2.    Rücktritt von Theoriekursen und Praxiskursen

 

Der Rücktritt von Theoriekursen und Binnenpraxiskursen muss schriftlich erfolgen. Sofern dieser Rücktritt mindestens 14 Tage vor Kursbeginn erfolgt, werden bereits entrichtete Kursgebühren abzüglich der Anzahlung erstattet. Bei einem späteren Rücktritt ist die gesamte Kursgebühr zu entrichten.


8.2 ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR TÖRNS

8.2.1.    Gebühren
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Die Anzahlung für die Teilnahme an einem Törn ist bei der Anmeldung fällig, während der verbleibende Betrag bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Törns zu entrichten ist.

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8.2.2.    Bordkasse

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"Im Törnpreis sind keine Kosten für Bordverpflegung, Treibstoff, Hafengebühren oder andere Ausgaben während des Törns enthalten. Diese Ausgaben werden durch eine gemeinsame Bordkasse gedeckt, in die alle Teilnehmer außer dem Skipper einzahlen. Etwaige Überschüsse dieser Bordkasse werden am Ende des Törns unter den Teilnehmern aufgeteilt. Die Verwaltung der Bordkasse obliegt einem von der Crew bestimmten Teilnehmer an Bord."

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8.2.3.    Verspätung bei der Anreise

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Jeder Teilnehmer des Törns ist eigenverantwortlich für die rechtzeitige Anreise zuständig. Das Schiff wird gemäß der vereinbarten Zeit durch die Yachtschule Rolo Wild bereitgestellt. Im Falle einer Verspätung eines Teilnehmers trägt dieser die daraus resultierenden Konsequenzen eigenverantwortlich. Der Skipper ist nicht verpflichtet, auf verspätete Teilnehmer zu warten. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber der Yachtschule Rolo Wild aufgrund eigener Verspätung.

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8.2.4.    Bei Ausfall des Törns


Die Yachtschule Rolo Wild ist berechtigt vor Beginn von einem Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluß nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Nichterreichen der für die Yachtbedienung notwendigen Teilnehmerzahl (vier Personen) unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

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8.2.5.    Risikogemeinschaft


Eine Crew ist eine Risikogemeinschaft. Deshalb stellt jeder seinen Teil an der Gesamtkaution von Euro 1.000,-. Dies dient als Sicherheit für eventuelle Schäden. Verursacht jemand einen Schaden eindeutig allein, muß er den Schaden selbst ersetzen. Ist der Schaden bei einer Teamarbeit entstanden oder der Verursacher läßt sich nicht feststellen, ersetzt die Crew den Schaden gemeinsam. Das Bordrisiko trägt jeder selbst. Schadenersatz kann von anderen Crewmitgliedern nur bei vorsätzlicher Schädigung, vom Skipper oder Yachtschule Rolo Wild nur bei grober Fahrlässigkeit verlangen.

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8.2.6.    Törnroute


Die Törnroute wird vom Schiffsführer in Absprache mit der Crew festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm ausbildungstechnisch, seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung der Törngebühren.

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8.2.7.    Zeitplan


Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so kann Yachtschule Rolo Wild keine Haftung für Folgeansprüche übernehmen.

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8.2.8.    Stornierungen/Reiserücktrittsversicherung


Der Rücktritt eines Törnteilnehmers muß schriftlich erfolgen und ist nur dann möglich, wenn eine Ersatzperson gestellt wird, welche von Yachtschule Rolo Wild akzeptiert werden muß, und im vollem Umfang in den Vertrag eintritt. Geschieht der Rücktritt bis 4 Wochen vor dem Törn, dann ist die Anzahlung die Stornogebühr, danach ist es der komplette Törnpreis. Wir empfehlen deshalb den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. Hierdurch kann Yachtschule Rolo Wild den übrigen Törnteilnehmern garantieren, daß ein bereits bestätigter Törn auch weiterhin durchgeführt werden kann.

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8.2.9.    Zeitplan


Die Haftung aus diesem Vertrag wird, soweit zulässig, auf den dreifachen Törnpreis beschränkt. Schadensersatzansprüche, die über die Leistungen der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Schiffes hinausgehen, werden ausgeschlossen.

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